Mitdenken beim Mitgehen!

Flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane bis 300kN

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In vielen Produktions- und Lagerhallen kommen Laufkrane zum schnellen und sicheren Transport von Produktionsmitteln und Lagergut zum Einsatz.

Überschreitet die Hubkraft bzw. die Tragfähigkeit des Kranes 5t, so ist ein Nachweis der Fachkenntnis nach §62 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007 erforderlich. Bei Kranen im Mitgängerbetrieb und einer maximalen Hubkraft von bis zu 30t ist dies innerhalb eines Tageskurses möglich. Unser Kursangebot ist zeitlich und örtlich auf die Bedürfnisse Ihres Betriebs abgestimmt.

Der Kurs umfasst:

  • Gesetze, Vorschriften und Normen
  • Aufbau und Arbeitsweise von Kranen
  • Allgemeines über den Betrieb und Wartung von Kranen
  • Grundlagen der Mechanik und Elektrotechnik des Kranes
  • Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Lastaufnahmemittel
  • Praktisches Fahren und Arbeiten mit dem Kran
  • Prüfung gem. FK-V BGBl II. NR. 13/2007 und Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Kranführer/Innenausweises

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